Wer über die Maklerbranche mitreden möchte, muss wissen, wovon er/sie spricht.
Was ist ein Immobilienmakler?
- Was der Gesetzgeber aus ihm/ihr macht
- Was die Makler selbst daraus machen
- Was der Verbraucher aus ihm/ihr macht
Der Gesetzgeber hält mangelhafte Gesetze aufrecht, wie viele Fachbücher zeigen. Texte im Sinne von „Die Politik hat es versäumt, das Gesetz an die verändernden Gegebenheiten anzupassen . . . „[1] , „Die Stiefmütterliche Behandlung des (Immobilien-)Maklers durch den Gesetzgeber . . . „ und „ . . . findet man Antworten etwa auf die Frage nach der Zulässigkeit von wichtigen Vertragsklauseln nicht im Gesetz, sondern in gerichtlichen Entscheidungen.“[2], finden Sie in jedem Fachbuch zum Maklerrecht. Maklerrecht ist Richterrecht, ist die allgemeine Auffassung. Dies ist ein erschwerender Faktor, nicht nur für den Verbraucher, sondern auch für den Makler. Der Gesetzgeber hält die Unklarheit aufrecht.
Unklarheit bietet Raum für diejenigen Immobilienmakler, die ihren Beruf nicht sehr ernst nehmen und damit die Makler benachteiligen, die ihrem Beruf auf positive Weise Substanz verleihen wollen. Der Maklerbranche als Ganzes gelingt es nicht, sich einen geschätzten Platz in der Gesellschaft zu verschaffen. Die Qualität der Makler reicht von extrem fragwürdig bis gut. Was soll der Verbraucher mit einer solch mehrschichtigen Qualitätslage tun?
Die Verbraucher „formen“ die Makler(-branche) nicht aktiv. Die Verbraucher stellen keine Regeln für die Makler auf. Die Verbraucher prägen die Maklerbranche nach ihren Bedürfnissen. Zumindest, wenn die Maklerbranche bereit ist, die Bedürfnisse der Verbraucher zu berücksichtigen.
Die mangelhafte Gesetzgebung hat weitreichende Folgen.
Nach dem Gesetz muss ein Immobilienmakler praktisch nichts anderes wissen oder tun können, als die beteiligten Parteien erfolgreich zusammenzubringen. Im Zeitalter vor dem Internet war dies eine sinnvolle Tätigkeit. Heutzutage können sich Verkäufer und Käufer leicht über das Internet finden und der (wirtschaftliche) Wert des Maklers, basierend auf der alten Gesetzgebung, ist fast Null. Dies zeigt sich unter anderem in der Diskussion über den Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum, in dem eine Reihe von beratenden Sachverständigen mit entscheidendem Einfluss offensichtlich nach Argumenten suchen, um die Pläne der Bundesregierung zu untergraben, indem sie das geringe (gesellschaftliche) Interesse der Maklerbranche hervorheben. Dabei ignorieren diese Sachverständigen die tägliche Praxis des Immobilienmaklers, die weit über das gesetzliche Nachweisen hinausgeht, vollständig. Zur Untermauerung dieser Aussage verweisen wir auf die vielen Websites der Immobilienmakler, in denen sie oft ein sehr umfangreiches Dienstleistungsangebot anbieten. Diese Sachlage sollte für den Verbraucher die Garantie beinhalten, dass diese Dienstleistungen auch auf einem guten Wissensstand angeboten werden. Das Gesetz muss an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.
Der Verbraucher will mehr.
Der Verbraucher braucht mehr, mehr als nur mit einer anderen Partei in Kontakt gebracht zu werden - der Käufer mit einem Verkäufer und umgekehrt. Gleiches gilt für den Mietmarkt. Das Bedürfnis des Verbrauchers zeigt sich in den verschiedenen Informationsbüchern über den Kauf einer eigenen Wohnung, die unter anderem von der Verbraucherzentrale herausgegeben werden und in der Regel mehrere Auflagen haben. Die Menge und Komplexität der Informationen beweist auch, dass der Kauf oder Verkauf des eigenen Hauses keine Aufgabe ist, die man selbst bewältigt, sondern eine, die besser einem Profi überlassen werden sollte. Der Drang vieler Verbraucher, dies trotz allem selbst regeln zu wollen, muss daher stärkere Argumente enthalten als diejenigen, die für den Einsatz eines Immobilienmaklers sprechen.
Viele Makler haben dies verstanden und tun mehr für den Verbraucher, als das bloße Gesetz im engeren Sinne erfordert. Immobilienmakler bieten auf vielfältige Weise Beratungsleistungen unterschiedlichster Art an oder machen einfache Handlungen zu einer großartigen Aufgabe. Auf jeden Fall müssen die Dienstleistungen der Immobilienmakler den Bedürfnissen des Verbrauchers besser entsprechen. In dieser Hinsicht ist ein gesetzlicher Rahmen unentbehrlich.
Hier lässt der Gesetzgeber den Verbraucher in der arktischen Kälte zurück: Es gibt keinen Rahmen, der eine einheitliche und gleichbleibende Qualität des Immobilienmaklers in gute Bahnen lenkt und gewährleistet. Das kürzlich verabschiedete Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung (oben) ist eine leere politische Hülle. Die Verbraucher stehen, bei ihren Transaktionen von oft mehrere Hunderttausend Euro, einen Makler gegenüber mit einem provisionsbezogenen Interesse, für den sich die (objektive) Beratungsqualität noch in einer rudimentären Phase befindet.
Das Fehlen einer an die heutige Gesellschaft angepassten Regelung für Immobilienmakler ist die Ursache für das Fehlverhalten in einem der wichtigsten Wirtschaftssegmente: dem Markt für Eigentumswohnungen/-häuser. Die Schuldigen sind der Gesetzgeber und seine beratenden Sachverständigen, die beide keine Ahnung haben, wie ein Wohnungsmarkt funktionieren sollte und welche (fördernde) Rolle der Immobilienmakler dabei spielen könnte. Es fehlt eine konstruktive Haltung, die Bremsen für Verbesserungen und Fortschritte werden weiter angezogen.
Makler, verbinden Sie sich
Verbinden Sie sich miteinander und mit den Bedürfnissen des Verbrauchers. Es scheint sinnlos, auf ein Eingreifen des Gesetzgebers zu warten. Die Wohnungsmakler müssen ihre Hände in den eigenen Schoß legen und eigene bundesweite Normen aufstellen.
Die (Wohnungs-)Maklerbranche hat eine strahlende Zukunft vor sich, aber nur, wenn Makler mehr Einheit in der Ausübung ihrer Tätigkeiten und mehr Kooperation zeigen. Einheit verwandelt lose Steine in eine einheitliche, erkennbare Branche. Zunächst sollte die Maklerbranche in zwei Hauptgruppen unterteilt werden: die für private Auftraggeber und die für geschäftliche Auftraggeber. Einer der ersten Schritte dazu ist die Mitgliedschaft in einem der großen Branchenverbände, die in einer derzeit unübersichtlichen Branche leicht Klarheit schaffen könnten. Die drei größten Branchenverbände haben jeweils nicht genug (Makler-)Mitglieder, um tatsächlich Einfluss auszuüben, und müssen sich über die wesentlichen Einigungspunkte im Bereich des Wohnungsmaklergeschäfts einigen. Punkte, mit denen sie sich der Politik gemeinsam stellen können.
Makler . . . denkt nach!
Immobilienmakler, die wirklich Immobilienmakler sein wollen und einen in der Gesellschaft geschätzten Beruf ausüben wollen, fragen nach Rat, wie sie wirklich einen Mehrwert für ihre Auftraggeber schaffen können, um mehr Anfragen zu generieren.
Branchenverbände stellen einen externen Sparringpartner für ihre Brainstorming-Sitzungen zur Verfügung, in denen sie neue Strategien und strategische Entscheidungen entwickeln.
Der Wohnungsmarkt ist zu wichtig, um Nabelschau zu betreiben und halbe Entscheidungen zu treffen.
Peter N. Sieburgh